Bei Ihrer Markenanmeldung begleiteten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, damit Sie den bestmöglichen Schutz für Ihr Markenzeichen erhalten.
In einem Vorabgespräch erfahren Sie zunächst alle wichtigen, grundlegenden Informationen zum Markenschutz. Wir prüfen, ob dem gewünschten Zeichen absolute Schutzhindernisse oder identische ältere Marken entgegenstehen könnten. Auf Wunsch führen wir im Vorfeld auch eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche für Sie durch. In jedem Fall beraten wir Sie dazu, welche(r) Markentyp(en) den bestmöglichen Schutz für Ihre Bedürfnisse bieten kann.
Im Anschluss erstellen wir für Sie ein individuelles Marken- und Dienstleistungsverzeichnis, das speziell auf die von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen zugeschnitten ist.
Sobald wir alle Details zu Ihrer Markenanmeldung mit Ihnen abgestimmt haben, reichen wir Ihr Markengesuch für Sie ein.
Eine Schweizer Markenanmeldung führen wir für Sie direkt beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) durch.
Wenn bereits eine Schweizer Basismarke eingetragen oder zumindest angemeldet wurde, kann der Schutz durch eine internationale Registrierung über das Madrider Markenabkommen auf andere Länder ausgedehnt werden. Mit einem einzigen Gesuch bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) kann so Markenschutz in allen gewünschten Ländern oder Regionen beantragt werden, die Teil des Madrider Systems sind. Derzeit sind 106 Länder und Regionen Teil des Madrider Systems.
Über die Anmeldung einer Unionsmarke kann Markenschutz in allen derzeitigen und zukünftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angestrebt werden. Für Schweizer Anmelder ohne einen Sitz in einem EU-Staat ist die Anmeldung einer Unionsmarke normalerweise nur über den Umweg einer internationalen Registrierung mit Benennung der EU möglich. Durch eine enge Kooperation mit einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei können wir als eine der wenigen Schweizer Kanzleien auch Schweizer Anmeldern die direkte Anmeldung einer Unionsmarke bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) ermöglichen. Dies bietet mehrere Vorteile: Gegenüber einer internationalen Markenregistrierung mit ausschliesslicher Benennung der EU fallen deutlich geringere Amtsgebühren an und das Markengesuch wird ohne Umweg über die WIPO in der Regel deutlich schneller durch die EUIPO geprüft. Ebenso ist die vorherige Hinterlegung einer Schweizer Basismarke auf diesem Weg nicht zwingend erforderlich, beispielsweise falls für Sie ausschliesslich der EU-Markt von Interesse sein sollte.
Ganz unabhängig davon, ob Sie Ihr Markenzeichen national und/oder international schützen möchten, unterstützen wir Sie von der Vorbereitung über die Einreichung bis zur Eintragung Ihrer Marke und darüber hinaus. Beispielsweise bieten wir auf Wunsch auch Markenüberwachungen an, damit Sie bei Bedarf rechtzeitig gegen die Eintragung neuer identischer oder ähnlicher Marken vorgehen können.